Welche Kosten werden übernommen?
Der Gesetzgeber hat die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) entwickelt. Anhand festgelegter Messwerte erfolgt eine Einstufung, wie ausgeprägt die Zahnfehlstellung Ihres Kindes ist und die Kostenübernahme ist dann davon abhängig. Informationen dazu finden Sie hier: Kieferorthopädische Indikationsgruppen.
Zahnfehlstellung Grad 1 und 2 (KIG 1-2)
Obwohl auch bei Fehlstellungen von Grad 1 oder 2 durchaus medizinischer Behandlungsbedarf bestehen kann, dürfen die Behandlungskosten von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Durch rechtzeitigen Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherungen können auch gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme sicherstellen, eine entsprechende Liste finden Sie hier: www.waizmanntabelle.de/kinder
Zahnfehlstellungen der Grade 3 - 5 (KIG 3-5)
Bei Fehlstellungen Grad 3-5 werden 80% der gesetzlich vorgesehenen Behandlungskosten von Anfang an von der Krankenkasse übernommen. Die restlichen 20% muss der Patient zunächst selbst übernehmen, diese werden bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung dann aber von der Krankenkasse erstattet.
Zusätzlichen Kosten
Die gesetzlichen Kassen dürfen nur Kosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung übernehmen. Moderne medizinische Behandlungsmethoden und -materialien werden in der Regel nicht erstattet. Diese bieten wir für Ihr Kind aber selbstverständlich auch bei gesetzlicher Versicherung an. Hierüber klären wir Sie im Beratungsgespräch genau auf, denn Kostentransparenz und Verlässlichkeit sind uns wichtig. Übrigens, um eine Investition in die Zahngesundheit Ihres Kindes planbarer zu gestalten, können Sie in unserer Praxis Ratenzahlungsmöglichkeiten nutzen.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zur Kostenerstattung an, wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam eine Lösung.
Welche Kosten werden übernommen?
Nach einem ausführlichen Gespräch und einer funktionsdiagnostischen Untersuchung erstellen wir Ihnen einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Er beinhaltet alle Angaben zu der geplanten Behandlung und den damit verbundenen Kosten. Wir empfehlen Ihnen, diesen Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Beihilfestelle vorzulegen. In Abhängigkeit davon, welchen Versicherungstarif Sie gewählt haben, werden Sie von Ihrer Versicherung über Umfang und Höhe der Kostenerstattung informiert.
Wir helfen Ihnen bei Abrechnungsfragen
Das Erstattungsverhalten der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen ist sehr variabel und manchmal ist es für Patienten kaum nachvollziehbar, warum seine private Krankenversicherung z.B. Teile des Heil- und Kostenplans nicht übernehmen möchte. Wenn Sie in eine solche Situation geraten, sprechen Sie uns bitte an. Oftmals genügt eine schriftliche Stellungnahme gegenüber der Versicherung, die wir gerne für Sie übernehmen.